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Lichtkuppeln, Dachluken & Oberlichter: Unsichtbare Risiken auf dem Dach – und was Gebäudeeigentümer beachten müssen

  • Autorenbild: Dach Mergler
    Dach Mergler
  • 6. Nov.
  • 2 Min. Lesezeit

Ob Wohngebäude, Gewerbehalle oder Bestandshaus: Wer Eigentümer oder Verwalter ist, trägt die Verantwortung für die Sicherheit auf dem Dach. Dazu gehört auch, mögliche Durchsturzgefahren zu sichern – insbesondere an Lichtkuppeln, Dachluken und Oberlichtern.

Diese Bauteile wirken auf den ersten Blick stabil, sind jedoch häufig nicht durchtritts- oder sturzsicher. Ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen besteht ein erhebliches Risiko für schwere Unfälle – mit potenziellen Konsequenzen bis zur persönlichen Haftung und dem Verlust des Versicherungsschutzes.


Lichtkuppeln, Dachluken & Oberlichter: Unsichtbare Risiken auf dem Dach
Lichtkuppeln, Dachluken & Oberlichter: Unsichtbare Risiken auf dem Dach

Warum die Gefahr so leicht unterschätzt wird

Auch wenn Dachkanten oft mit Geländern abgesichert sind, befindet sich die tatsächliche Gefahr mitten auf der Fläche:Lichtkuppeln und Oberlichter werden optisch schnell übersehen und halten bei Belastung meist nicht stand.

Gerade im Herbst und Winter, wenn Laub, Eis oder Schnee die Sicht nehmen, ist für viele Personen auf dem Dach nicht erkennbar, dass sich unter ihnen eine potenziell bruchgefährdete Stelle befindet.


Unfallzahlen steigen – vor allem durch Durchstürze

Der Trend der letzten Jahre zeigt: Durchsturzunfälle nehmen deutlich zu.Viele Abstürze passieren, weil Bauteile nicht ausreichend gesichert waren – darunter eine Vielzahl von Lichtkuppeln und Lichtbändern aus Kunststoff.

Ein Grund dafür ist, dass Dächer heute intensiver genutzt werden:

  • Begrünte Dachflächen als Aufenthalts- oder Nutzfläche

  • Montage von PV-Anlagen

  • Regelmäßige Wartung technischer Anlagen

Wenn Dächer häufiger betreten werden, steigt das Risiko – vor allem bei nicht ausreichend gesicherten Oberlichtern.


Was gesetzlich vorgeschrieben ist

Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.1 sowie die DGUV Vorschriften verlangen eindeutige Schutzmaßnahmen gegen Absturz- und Durchsturzgefahren.Öffnungen in Dächern müssen so gesichert oder abgedeckt sein, dass niemand hindurchfallen oder -treten kann.

Eine einfache Abdeckung reicht dabei nicht – sie muss fest, geprüfte und gegen Verschieben gesichert sein.


Sicherheitslösungen für Lichtkuppeln – worauf es ankommt

Für Lichtkuppeln auf Flach- und Steildächern gibt es verschiedene nachrüstbare Schutzsysteme. Wichtig ist:

  • Nur geprüfte, durchsturzsichere Produkte verwenden

  • Montage durch geschulte Fachbetriebe

  • Keine Behelfslösungen oder Provisorien

Als Dachdeckermeisterbetrieb achten wir bei Dach Mergler darauf, dass jede Sicherungssystem-Lösung TÜV-geprüft, dauerhaft stabil und passend zum jeweiligen Dachaufbau ist.Viele bestehende Lichtkuppeln lassen sich problemlos nachträglich sichern – ohne großen Eingriff in die Dachkonstruktion.


Kurzüberblick: Das sollten Gebäudeeigentümer wissen

Punkt

Bedeutung

Lichtkuppeln aus Kunststoff

In der Regel nicht durchsturzsicher

Lichtplatten in Dachebene

Häufig schlecht erkennbar → hohes Risiko

Durchsturzsichere Oberlichter

Nur mit geprüfter Verglasung nach DIN 18008-6

Austausch / Sanierung

Es besteht Sicherungspflicht

Arbeiten an offenen Oberlichtern

Nur mit fest installierten Durchsturzgitter-Systemen

Unser Fazit

Durchsturzsicherung ist kein optionales Extra, sondern eine gesetzliche Pflicht und ein Schutz von Menschenleben.Wer Lichtkuppeln und Oberlichter nicht sichert, riskiert schwerste Unfälle – oft mit lebenslangen Folgen.

Wir beraten, prüfen vor Ort und montieren fachgerechte Sicherungslösungen – auch nachträglich, schnell und sauber.


➡️ Dach Mergler – Ihr Meisterbetrieb für sichere Dächer in München und Umgebung

Wir beraten zur Sicherung Ihrer Lichtkuppeln.


Schützen Sie Ihr Zuhause, Ihre Mieter und Ihre Investition. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit Dach Mergler:


📞 Telefon: +49 (0) 89 5500 6860

✉️ E-Mail: info@dach-mergler.de


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